Miet / Miet-Kauf Bedingungen

1. Mietbeginn ist das Lieferdatum.

2. Die Mindestmietdauer beträgt 6 Monate.

3. Der Mietvertrag, kann unter Einhaltung der Mindestmietdauer, mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.

4. Sie können das Instrument mieten, aber auch zu jedem Zeitpunkt übernehmen. Eine Kaufverpflichtung besteht nicht.

5. Die Versandkosten werden Ihnen als Gutschrift bei möglicher Übernahme innerhalb von 6 Monate auf den Mietkaufpreis angerechnet.

6. Bei Übernahme wird folgende Formel angewendet: Nur bei Übernahme. Übernehmen können Sie zu jedem Zeitpunkt. Die längste Anrechnung ist allerdings 36 Monatsmieten. Mietkaufpreis (Preis aus unserem Webshop) + 1% (Zinsen und Versicherung pro Monat) minus gezahlte Mieten (100%) minus Kaution (100%). *Ausgenommen von dieser Berechnung sind akustische Klaviere und Flügel, die mit +0,5% bei Übernahme monatlich berechnet werden.

Beispielrechnung:

Sie haben ein Instrument (1000,00 Euro Wert) ein Jahr gemietet und monatlich 30,00 Euro Miete gezahlt (30,00 Euro mal 12 Monate = 360,00 Euro) und möchten es gerne behalten und übernehmen.

Dann wäre folgende Abrechnung nach einem Jahr:

Mietkaufpreisbeispiel = Instrumentenpreis 1000,00 Euro + 1% (Zinsen und Versicherung pro Monat) = 10,00 Euro mal 12 Monate = 1120,00 Euro minus 360,00 Euro Miete – 200,00 Euro Kaution = Restsumme 560,00 Euro.

Der Mietkaufpreis ist der Tagespreis am Tag des Mietvertrag-Abschlusses aus unserem Webshop. Dieser Preis wurde in den Mietvertrag übertragen und finden Sie auf der ersten Seite. Dies ist die Grundlage der Berechnung.

6. Der Kunde erkennt ausdrücklich das Eigentumsrecht des Händlers an dem Instrument an. Er darf keinerlei Verfügung über das Instrument treffen, die das Eigentumsrecht des Händlers beeinträchtigen. Insbesondere darf er das Instrument nicht veräußern, verschenken, verpfänden, verleihen oder weitervermieten. Der Kunde ist verpflichtet jegliche Mängel und Schäden an dem Instrument unverzüglich beim Händler schriftlich anzuzeigen. Das Instrument ist vom Kunden pfleglich zu behandeln und entsprechend der Pflegeanweisungen des Herstellers und/oder Händlers gegen Beschädigungen des Inneren und Äußeren zu schützen. Herstellungs-und Materialmängel sowie bei bestimmungsgemäßem und pfleglichen Gebrauch auftretende Schäden werden vom Vermieter beseitigt, oder es wird Ersatz geliefert. Der Kunde hat nur dann ein Recht zur Minderung des Mietzinses (§ 357 BGB), wenn zwei Nachbesserungsversuche des Händlers fehlgeschlagen sind oder eingeliefertes Ersatzinstrument ebenfalls nicht vertragsgemäß ist.

7. Kommt der Mieter mit mehr als 2 Monatsmieten in Rückstand, kann der Vermieter den Mietvertrag fristlos kündigen.

8. Kaution

Als Risikoabsicherung hinterlässt der Mieter eine Kaution. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Instruments gibt der Vermieter dem Mieter die hinterlegte Kaution zurück, wobei die ausstehenden Monatsmieten im vollen Umfang gezahlt sein müssen. Die Kaution wird bei Übernahme des Instruments zu 100% angerechnet.

9. Nur bei Rückgabe

Bitte behalten Sie die Originalkartons, falls Sie das Instrument zurückgeben möchten. Jedes Instrument wird nach der Rückgabe intensiv gereinigt, geprüft und wieder original verpackt.

10.Reinigungskosten

Für folgende Instrumente nehmen wir 60,00 Euro Reinigungskosten: E-Drum (Intensivreinigung), E-Piano (Intensivreinigung) , Gitarre (Intensivreinigung + Erneuerung der Saiten)Für folgende Instrumente nehmen wir 95,00 Euro Reinigungskosten: Akustisches Klavier oder Flügel (Intensivreinigung) alle Blasinstrumente (Werkstattgeprüft + Intensivreinigung)

Die Reinigungskosten, sowie die Rück-Transportkosten trägt der Mieter.

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