Miet / Miet-Kauf Bedingungen

1. Mietbeginn

Mietbeginn ist das Lieferdatum.

2. Mietdauer

Die Mindestmietdauer beträgt 6 Monate.

3. Kündigung

Der Mietvertrag, kann unter Einhaltung der Mindestmietdauer, mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.

4. Kaufverpflichtung?

Sie können das Instrument mieten, aber auch zu jedem Zeitpunkt übernehmen. Eine Kaufverpflichtung besteht nicht.

5. Versandkosten

Die Versandkosten werden Ihnen als Gutschrift bei möglicher Übernahme innerhalb von 6 Monate auf den Mietkaufpreis angerechnet.

6. Instrumenten Übernahme

Bei Übernahme wird folgende Formel angewendet: Nur bei Übernahme. Übernehmen können Sie zu jedem Zeitpunkt. Die längste Anrechnung ist allerdings 36 Monatsmieten. Angerechnet auf dem Mietkaufpreis werden gezahlte Miete minus 1% des Mietkaufpreises. *Ausgenommen von dieser Berechnung sind akustische Klaviere und Flügel, die mit +0,5% bei Übernahme monatlich berechnet werden.

6.1 Beispielrechnung:

Sie haben ein Instrument (1000,00 Euro Wert) ein Jahr gemietet und monatlich 30,00 Euro Miete gezahlt und möchten es gerne behalten und übernehmen.

6.2 Dann wäre folgende Abrechnung nach einem Jahr (längste Anrechnung ist allerdings 36 Monatsmieten):

Mietkaufpreisbeispiel:

Instrumentenpreis 1000,00 Euro (1% = 10 Euro)

Diese 1% werden von der Miete abgezogen.

Beispiel:

30 Euro monatliche Miete minus 10 Euro (1%) = 20 Euro Anrechnung auf den Mietkaufpreis.

Dies ergibt folgende Abrechnung:

1000 Euro minus 240 Euro Anrechnung (12 x 20 Euro) = 760 Euro

760 Euro minus Kaution (Bsp.: 250 Euro) = zuzahlende Restsumme 510 Euro

Hinweis: Überzahlungen im Rahmen unseres Mietsystems, die den vereinbarten Mietkaufpreis überschreiten, werden nicht berücksichtigt und nicht erstattet.

7. Eigentumsrecht

Der Kunde erkennt ausdrücklich das Eigentumsrecht des Händlers an dem Instrument an. Er darf keinerlei Verfügung über das Instrument treffen, die das Eigentumsrecht des Händlers beeinträchtigen. Insbesondere darf er das Instrument nicht veräußern, verschenken, verpfänden, verleihen oder weitervermieten. Der Kunde ist verpflichtet jegliche Mängel und Schäden an dem Instrument unverzüglich beim Händler schriftlich anzuzeigen. Das Instrument ist vom Kunden pfleglich zu behandeln und entsprechend der Pflegeanweisungen des Herstellers und/oder Händlers gegen Beschädigungen des Inneren und Äußeren zu schützen. Herstellungs-und Materialmängel sowie bei bestimmungsgemäßem und pfleglichen Gebrauch auftretende Schäden werden vom Vermieter beseitigt, oder es wird Ersatz geliefert. Der Kunde hat nur dann ein Recht zur Minderung des Mietzinses (§ 357 BGB), wenn zwei Nachbesserungsversuche des Händlers fehlgeschlagen sind oder eingeliefertes Ersatzinstrument ebenfalls nicht vertragsgemäß ist.

8. Miet-Rückstand

Kommt der Mieter mit mehr als 2 Monatsmieten in Rückstand, kann der Vermieter den Mietvertrag fristlos kündigen.

9. Kaution

Als Risikoabsicherung hinterlässt der Mieter eine Kaution. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Instruments gibt der Vermieter dem Mieter die hinterlegte Kaution zurück, wobei die ausstehenden Monatsmieten im vollen Umfang gezahlt sein müssen. Die Kaution wird bei Übernahme des Instruments zu 100% angerechnet.

10. Nur bei Rückgabe

Bitte behalten Sie die Originalkartons, falls Sie das Instrument zurückgeben möchten. Jedes Instrument wird nach der Rückgabe intensiv gereinigt, geprüft und wieder original verpackt.

11. Reinigungskosten

Für folgende Instrumente nehmen wir 60,00 Euro Reinigungskosten: E-Drum (Intensivreinigung), E-Piano (Intensivreinigung) , Gitarre (Intensivreinigung + Erneuerung der Saiten)Für folgende Instrumente nehmen wir 95,00 Euro Reinigungskosten: Akustisches Klavier oder Flügel (Intensivreinigung) alle Blasinstrumente (Werkstattgeprüft + Intensivreinigung)

Die Reinigungskosten, sowie die Rück-Transportkosten trägt der Mieter.

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